Schweizer Unternehmen und Hochschulen, die in den letzten Jahren an Europäischen Forschungsprojekten teilgenommen haben, müssen den Gürtel enger schnallen. Das Problem liegt nicht an der wissenschaftlichen Exzellenz hierzulande, sondern vielmehr an der Stärke des Schweizer Franken.
Projekte, die im Moment am laufen sind, wurden vor Jahren eingegeben. Das heisst auch, dass deren Budget dann berechnet und festgelegt worden ist. Nehmen wir an, ein Projekt wurde im Oktober 2007 eingereicht und ein Budget mit einem Eurokurs von 1.68 berechnet. Europäische Forschungsprojekte rechnen innerhalb von sogenannten Reporting-Periods ab, es gilt der Wechselkurs des Stichtages des Berichtes. Mal angenommen ein Schweizer Unternehmen hat vor wenigen Wochen, als die Europäische Währung beinahe Parität zum Schweizer Franken erreichte, eine Bericht abgeliefert und darin 100’000€ ausgewiesen, bedeutet dies einen Reinverlust von fast 68'000 Schweizer Franken.
Massnahmenpaket beschlossen
Der Bundesrat hat am 31. August nun beschlossen, ein Massnahmenpaket gegen den wirtschaftlichen Verlust aufgrund der Frankenstärke zu schnüren. Hauptanliegen ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Die Regierung hat aber auch an Teilnehmer von Forschungsprojekten gedacht und nimmt diese als Teil des Pakets mit auf. Folgende Regelung wurde beschlossen:
Sofern ein Schwellenwert von 15% des Vertragsvolumens überschritten wird, sollen Ausgleichszahlungen erfolgen. Vorgesehen, ist ein einmaliger Bundesbeitrag für den Schweizer Vertragspartner, um den Währungsverlustes aus den entsprechenden Forschungsverträgen auszugleichen. Der Bundesrat will damit die Internationalisierung der schweizerischen Forschungslandschaft, sowie die Kontinuität des wissenschaftlichen Nachwuchses stützen.
Insgesamt plant der Bund 43 Millionen auszuschütten. Gemäss einer Grobabschätzung dürften je rund 10 Millionen an die ETH bzw. übrige Hochschulen gehen. 20 Millionen gehen voraussichtlich an Unternehmen und 3 Millionen an diverse Institutionen.
Das Massnahmenpaket 2011 wird dem Parlament in der Herbstsession unterbreitet. Weitere Informationen werden dann folgen.














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